Versand und Zahlung


Vertragspflichten

(a) Der Liefervertrag ist unbefristet und kann von jeder Seite mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden.


(b) Der Lieferant beliefert den Kunden frei Haus. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung geht mit Absendung auf den

Kunden über. Der Kunde verpflichtet sich ausschließlich Speiseeis über den Lieferanten zu beziehen. Die Lieferfrist innerhalb der Bundesrepublik

Deutschland beträgt 7 Arbeitstage.


(c) Geliefertes Werbematerial des Lieferanten muss durch den Kunden eingesetzt werden. Soweit gesetzlich nicht anders vorgesehen, bleibt es

Eigentum des Lieferanten. Es ist pfleglich und schonend zu behandeln.


(d) Im Falle eines Überganges des Betriebes verpflichtet sich der Kunde, den Übernehmer zur Übernahme dieses Vertrages zu verpflichten. Der

Lieferant ist indes zur Fortsetzung des Vertrages seinerseits nicht verpflichtet. Der Lieferant kann in diesem Fall den Vertrag ohne Frist jederzeit

kündigen.


(e) Der Lieferant wird die Belieferung des Kunden erst aufnehmen, wenn zuvor wegen aller vertraglichen Forderungen dem Lieferanten ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt worden ist und die ersten 2 Lieferungen per Vorkasse bezahlt wurden.


(f) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung durch den Lieferanten bleibt unberührt.


(g) Dem Kunden wird auf die laufenden Rechnungen ein Zahlungsziel von 7 Tagen ab Rechnungsdatum eingeräumt.


(h) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur insoweit befugt, wie seine Ansprüche aus der gleichen Lieferung rühren.


(i) Der Lieferant gestaltet faire Preise durch die aktuellen Preislisten. Diese gelten als vertraglich vereinbart (§ 315 BGB).